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Leistungen & Preise

Führerscheinklassen

Hier findest Du eine Übersicht. Über unser Leistungsangebot sowie die verschiedenen Führerscheinklassen. Zögere nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren.

Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren.

Alter: 16 Jahre

Unterrichtsumfang:

Der theoretische Unterricht umfasst 12 Doppelstunden in der Grundausbildung und
2 Doppelstunden in der klassenspezifischen Ausbildung

Die Anzahl aller anderen Ausbildungsfahrten sind vom jeweiligen Ausbildungsstand des Fahrschülers abhängig.

Preise:

Euro Leistung
340,00 Grundbetrag
63,00 Fahrstunde zu je 45 Minuten
Praktische Unterweisung am Fzg. je 45 Minuten
47,00 Vorstellungsentgeld zur theoretischen Prüfung
  Besondere Ausbildungsfahrten zu je 45 Minuten
170,00 Vorstellung zur praktischen Prüfung

 

Leichtkraftrad mit einem Hubraum von max. 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.
Für 16 – und 17 – jährige ist diese Fahrerlaubnisklasse beschränkt auf eine bauartbestimmte
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.Mit Erreichen des 18. Lebensjahres entfällt diese Beschränkung.

Alter: 16 Jahre
Schliesst ein: Klasse M
Unterrichtsumfang:

Der theoretische Unterricht umfasst 12 Doppelstunden in der Grundausbildung und
4 Doppelstunden in der klassenspezifischen Ausbildung.

In der praktischen Ausbildung sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 x 45 min. Überlandfahrt
  • 4 x 45 min. Autobahnfahrt
  • 3 x 45 min. Dämmerungs- bzw. Dunkelheitsfahrt

Die Anzahl aller anderen Ausbildungsfahrten sind vom jeweiligen Ausbildungsstand des Fahrschülers abhängig.

Preise:

Euro Leistung
400,00 Grundbetrag
63,00 Fahrstunde zu je 45 Minuten
Praktische Unterweisung am Fzg. je 45 Minuten
47,00 Vorstellungsentgeld zur theoretischen Prüfung
  Besondere Ausbildungsfahrten zu je 45 Minuten
69,00 Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
71,00 Schulung auf Autobahnen
71,00 Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
181,00 Vorstellung zur praktischen Prüfung

Leichtkraftrad mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW.

Alter: 18 Jahre
Schliesst ein: Klasse A1, AM
Unterrichtsumfang:

Der theoretische Unterricht umfasst 12 Doppelstunden in der Grundausbildung und
4 Doppelstunden in der klassenspezifischen Ausbildung.

In der praktischen Ausbildung sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 x 45 min. Überlandfahrt
  • 4 x 45 min. Autobahnfahrt
  • 3 x 45 min. Dämmerungs- bzw. Dunkelheitsfahrt

Die Anzahl aller anderen Ausbildungsfahrten sind vom jeweiligen Ausbildungsstand des Fahrschülers abhängig.

Preise:

Euro Leistung
400,00 Grundbetrag
65,00 Fahrstunde zu je 45 Minuten
Praktische Unterweisung am Fzg. je 45 Minuten
47,00 Vorstellungsentgeld zur theoretischen Prüfung
  Besondere Ausbildungsfahrten zu je 45 Minuten
72,00 Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
74,00 Schulung auf Autobahnen
76,00 Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
188,00 Vorstellung zur praktischen Prüfung

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen ausser dem Führersitz,auch mit leichtem Anhänger
mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg oder mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zur Höhe des Leergewichts des Zugfahrzeugs,sofern das zulässige Gesamtgewicht
der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

Alter: 18 Jahre
Schliesst ein: L,M

Unterrichtsumfang:

Der theoretische Unterricht umfasst 12 Doppelstunden in der Grundausbildung und
2 Doppelstunden in der klassenspezifischen Ausbildung.

In der praktischen Ausbildung sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 x 45 min. Überlandfahrt
  • 4 x 45 min. Autobahnfahrt
  • 3 x 45 min. Dämmerungs- bzw. Dunkelheitsfahrt

Die Anzahl aller anderen Ausbildungsfahrten sind vom jeweiligen Ausbildungsstand des Fahrschülers abhängig.

Preis:

Euro Leistung
385,00 Grundbetrag
60,00 Fahrstunde zu je 45 Minuten
Praktische Unterweisung am Fzg. je 45 Minuten
47,00 Vorstellungsentgeld zur theoretischen Prüfung
  Besondere Ausbildungsfahrten zu je 45 Minuten
62,00 Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
67,00 Schulung auf Autobahnen
69,00 Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
185,00 Vorstellung zur praktischen Prüfung

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger,die als Kombination
nicht unter B fallen.

Vorbesitz: Klasse B
Alter: 18 Jahre
Schliesst ein: L,M

Unterrichtsumfang:

Der theoretische Unterricht umfasst bei Erwerb beider Fahrerlaubnisklassen(B und BE)
12 Doppelstunden in der Grundausbildung und 2 Doppelstunden in der
klassenspezifischen Ausbildung.

In der praktischen Ausbildung sind nach Absolvierung der Sonderfahrten in der Klasse B
folgende Sonderfahrten für die Klasse BE vorgeschrieben:

  • 3 x 45 min. Überlandfahrt
  • 1 x 45 min. Autobahnfahrt
  • 1 x 45 min. Dämmerungs- bzw. Dunkelheitsfahrt

Die Anzahl aller anderen Ausbildungsfahrten sind vom jeweiligen Ausbildungsstand des Fahrschülers abhängig.

Preise:

Euro Leistung
115,00 Grundbetrag
68,00 Fahrstunde zu je 45 Minuten
Praktische Unterweisung am Fzg. je 45 Minuten
/ Vorstellungsentgeld zur theoretischen Prüfung
  Besondere Ausbildungsfahrten zu je 45 Minuten
74,00 Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
74,00 Schulung auf Autobahnen
76,00 Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
195,00 Vorstellung zur praktischen Prüfung

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einem zulässigen Gesamtgewichtvon mehr als 3500 kg
und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen ausser Führersitz,auch mit leichtem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg.

Vorbesitz: Klasse B notwendig
Alter: 18 Jahre
Besonderheit: Gewerblich unter 7,5 t unter 21 Jahre nur als Berufskraftfahrer
Befristung: Erteilung befristet bis zum 50. Lebensjahr – danach alle 5 Jahre ärztliche Untersuchung
Schliesst ein: Klasse C1

Unterrichtsumfang:

Der theoretische Unterricht umfasst mindestens 6 Doppelstunden
in der Grundausbildung und 10 Doppelstunden in der klassenspezifischen Ausbildung.

In der praktischen Ausbildung sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben

  • 5 x 45 min. Überlandfahrt
  • 2 x 45 min. Autobahnfahrt
  • 3 x 45 min. Dämmerungs- bzw. Dunkelheitsfahrt

Die Anzahl aller anderen Ausbildungsfahrten sind vom jeweiligen Ausbildungsstand des Fahrschülers abhängig.

Preise:

Euro Leistung
470,00 Grundbetrag
85,00 Fahrstunde zu je 45 Minuten
63,00 Praktische Unterweisung am Fzg. je 45 Minuten
47,00 Vorstellungsentgeld zur theoretischen Prüfung
  Besondere Ausbildungsfahrten zu je 45 Minuten
92,00 Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
94,00 Schulung auf Autobahnen
94,00 Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
240,00 Vorstellung zur praktischen Prüfung

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg und maximal 7500kg.
und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen ausser Führersitz,auch mit leichtem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg.

Vorbesitz: Klasse B notwendig
Alter: 18 Jahre
Besonderheit: Gewerblich unter 7,5 t unter 21 Jahre nur als Berufskraftfahrer
Befristung: Erteilung befristet bis zum 50. Lebensjahr (wenn Ausstellung bis 18.01.2013) – danach alle 5 Jahre ärztliche Untersuchung, Ausstellung nach dem 18.01.2013, befristet auf 5 Jahre
Schliesst ein: Klasse C1

Unterrichtsumfang:

Der theoretische Unterricht umfasst mindestens 6 Doppelstunden
in der Grundausbildung und 10 Doppelstunden in der klassenspezifischen Ausbildung.

In der praktischen Ausbildung sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben

  • 5 x 45 min. Überlandfahrt
  • 2 x 45 min. Autobahnfahrt
  • 3 x 45 min. Dämmerungs- bzw. Dunkelheitsfahrt

Die Anzahl aller anderen Ausbildungsfahrten sind vom jeweiligen Ausbildungsstand des Fahrschülers abhängig.

Preise:

Euro Leistung
460,00 Grundbetrag
85,00 Fahrstunde zu je 45 Minuten
63,00 Praktische Unterweisung am Fzg. je 45 Minuten
47,00 Vorstellungsentgeld zur theoretischen Prüfung
  Besondere Ausbildungsfahrten zu je 45 Minuten
91,00 Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
93,00 Schulung auf Autobahnen
93,00 Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
235,00 Vorstellung zur praktischen Prüfung

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.

Vorbesitz: Klasse C notwendig
Alter: 18 Jahre
Besonderheit: Gewerblich unter 7,5 t unter 21 Jahre nur als Berufskraftfahrer
Befristung: Erteilung befristet bis zum 50. Lebensjahr – danach alle 5 Jahre äztliche Untersuchung
Schliesst ein: Klasse BE,C1E,T,D1E bei Vorbesitz der Klasse D1, DE bei Vorbesitz der Klasse D

Unterrichtsumfang:

Der theoretische Unterricht umfasst mindestens 6 Doppelstunden
in der Grundausbildung und 4 Doppelstunden in der klassenspezifischen Ausbildung

In der praktischen Ausbildung sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 x 45 min. Überlandfahrt
  • 2 x 45 min. Autobahnfahrt
  • 3 x 45 min. Dämmerungs- bzw. Dunkelheitsfahrt

Alle anderen Ausbildungsfahrten sind vom Zeitpunkt des Erreichens der Prüfungsreife des
Fahrschülers abhängig.

Preise:

Euro Leistung
410,00 Grundbetrag
89,00 Fahrstunde zu je 45 Minuten
63,00 Praktische Unterweisung am Fzg. je 45 Minuten
47,00 Vorstellungsentgeld zur theoretischen Prüfung
  Besondere Ausbildungsfahrten zu je 45 Minuten
93,00 Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
99,00 Schulung auf Autobahnen
99,00 Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
265,00 Vorstellung zur praktischen Prüfung

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Alter:
a) 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,
b) 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
c) 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.

Schliesst ein: Klasse A2, A1, AM
Unterrichtsumfang:

Der theoretische Unterricht umfasst 12 Doppelstunden in der Grundausbildung und
4 Doppelstunden in der klassenspezifischen Ausbildung.

In der praktischen Ausbildung sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 x 45 min. Überlandfahrt
  • 4 x 45 min. Autobahnfahrt
  • 3 x 45 min. Dämmerungs- bzw. Dunkelheitsfahrt

Die Anzahl aller anderen Ausbildungsfahrten sind vom jeweiligen Ausbildungsstand des Fahrschülers abhängig.

Preise:

Euro Leistung
400,00 Grundbetrag
65,00 Fahrstunde zu je 45 Minuten
/ Praktische Unterweisung am Fzg. je 45 Minuten
47,00 Vorstellungsentgeld zur theoretischen Prüfung
  Besondere Ausbildungsfahrten zu je 45 Minuten
72,00 Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
74,00 Schulung auf Autobahnen
76,00 Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
183,00 Vorstellung zur praktischen Prüfung

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Vorbesitz: Klasse B notwendig

Alter:
a) 24 Jahre,
b) 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des BKrFQG,
c) 21 Jahre

  1. nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des BKrFQG oder
  2. nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des BKrFQG im Linienverkehr
    bis 50 km,

d) 20 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

  1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,
  2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
  3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von
    Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden,

e) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d im Linienverkehr bis 50 km,
f) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d bei Fahrten ohne Fahrgäste.

Befristung: 5 Jahre
Schliesst ein: Klasse D1

Unterrichtsumfang:

Der theoretische Unterricht umfasst
bei Vorbesitz  der Klasse B:
mindestens 6 Doppelstunden in der Grundausbildung und 18 Doppelstunden in der klassenspezifischen Ausbildung

bei Vorbesitz  der Klasse C oder D1:
mindestens 6 Doppelstunden in der Grundausbildung und 8 Doppelstunden in der klassenspezifischen Ausbildung

bei Vorbesitz  der Klasse C1:
mindestens 6 Doppelstunden in der Grundausbildung und 12 Doppelstunden in der klassenspezifischen Ausbildung

(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

In der praktischen Ausbildung sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
bei Vorbesitz  der Klasse B oder C1:

  • Grundausbildung: 45 x 90 min. (Führerschein bis 2 Jahre) bzw. 33 x 90 min. (Führerschein länger als 2 Jahre)
  • Überlandfahrt: 22 x 90 min. (Führerschein bis 2 Jahre) bzw. 12 x 90 min. (Führerschein länger als 2 Jahre)
  • Autobahnfahrt: 14 x 90 min. (Führerschein bis 2 Jahre) bzw. 8 x 90 min. (Führerschein länger als 2 Jahre)
  • Dämmerungs- bzw. Dunkelheitsfahrt: 8 x 90 min. (Führerschein bis 2 Jahre) bzw. 5 x 90 min. (Führerschein länger als 2 Jahre)

bei Vorbesitz  der Klasse C:

  • Grundausbildung: 14 x 90 min. (Führerschein bis 2 Jahre) bzw. 7 x 90 min. (Führerschein länger als 2 Jahre)
  • Überlandfahrt: 16 x 90 min. (Führerschein bis 2 Jahre) bzw. 8 x 90 min. (Führerschein länger als 2 Jahre)
  • Autobahnfahrt: 8 x 90 min. (Führerschein bis 2 Jahre) bzw. 4 x 90 min. (Führerschein länger als 2 Jahre)
  • Dämmerungs- bzw. Dunkelheitsfahrt: 6 x 90 min. (Führerschein bis 2 Jahre) bzw. 3 x 90 min. (Führerschein länger als 2 Jahre)

bei Vorbesitz  der Klasse D1:

  • Grundausbildung: 20 x 90 min.
  • Überlandfahrt: 5 x 90 min.
  • Autobahnfahrt: 5 x 90 min.
  • Dämmerungs- bzw. Dunkelheitsfahrt: 5 x 90 min.

Alle anderen Ausbildungsfahrten sind vom Zeitpunkt des Erreichens der Prüfungsreife des
Fahrschülers abhängig.

Preise:

Euro Leistung
450,00 Grundbetrag
97,00 Fahrstunde zu je 45 Minuten
75,00 Praktische Unterweisung am Fzg. je 45 Minuten
47,00 Vorstellungsentgeld zur theoretischen Prüfung
  Besondere Ausbildungsfahrten zu je 45 Minuten
108,00 Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
108,00 Schulung auf Autobahnen
110,00 Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
260,00 Vorstellung zur praktischen Prüfung

Abbau von Punkten:
Punkteeintragungen im Verkehrszentralregister können durch Teilnahme an einem besonderen Seminar abgebaut werden.
Grundsätzlich gilt: Nur wer rechtzeitig kommt,kann Punkte abbauen.

Wer genaue Informationen möchte, sollte sich mit uns direkt in Verbindung setzen.

Preise:

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